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KONTAKT ZUR ALTEN MÜHLE 26 34388 TRENDELBURG +49 (0) 5675 7210000 info@grafodesign.com
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Unser AGB

Dein Fotograf in Nordhessen - Trendelburg, Hofgeismar, Kassel, Warburg oder wann und wo immer Du willst! Hochzeitsfotos und Hochzeitsvideos, Singles- und Pärchenfotos, Babyfotos, Familienfeiern, Events - deutschlandweit buchbar © 2023 fotograf-trendelburg by grafodesign - M. Zerfaß-Reinhardt | Zur alten Mühle 26 | 34388 Trendelburg | T: 05675 7210000 | info@grafodesign.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fotograf Trendelburg by grafodesign INHALTSVERZEICHNIS: 1. Anwendungsbereich 2. Auftragsproduktionen 3. Nutzungsrechte 4. Lizenzierung von Stock-Fotos 5. Vergütung 6. Verhinderung 7. Haftung 8. Datenschutz 9. Schlussbestimmung 1. Anwendungsbereich Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. 2. Auftragsproduktionen Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Fotoaufnahmen bzw. Videoaufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Von den erstellten Fotoaufnahmen wählt der Fotograf alle verwendbaren Bilddaten aus und führt eine allgemeine Bildoptimierung durch. Er überlässt diese dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Von den erstellten Videoaufnahmen wählt der Fotograf die in Frage kommenden Videoclips nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch, fügt alle Videoclips mit dem Audio zu einem fertigen Video zusammen und überlässt das Video dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Die RAW-Fotodaten und originalen Videoclips verbleiben beim Fotografen und werden nicht ausgehändigt. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. Weitere Leistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Bildergalerien oder -drucke werden individuell vereinbart und stellen einen eigenständigen Auftrag dar. 3. Nutzungsrechte Der Fotograf räumt dem Auftraggeber soweit nichts anderes vereinbart, ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Foto- und Videoaufnahmen ein. Dieses Nutzungsrecht untersagt jegliche Veränderungen der Bildinhalte, auch die nachträgliche Nutzung von Presets, alle Formatveränderungen, außer der Fotograf sagt dies ausdrücklich zu. Veröffentlichungen sind von beiden Vertragsparteien möglich, unterliegen aber ausschließlich der nicht kommerziellen Nutzung. 4. Lizenzierung von Stock-Fotos Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos / Video ein. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Der Lizenznehmer erhält ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Fotograf als Urheber der lizenzierten Fotos mit Namen zu benennen. 5. Vergütung Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen um jede angefangene 15 Minuten. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet. 6. Verhinderung Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der Frist zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen oder einen Ersatztermin zu finden. CORONA-HINWEIS: Im Falle eines durch Pandemie wie Covid19 bedingtes Veranstanstaltungsverbotes, ist der Auftraggeber dazu berechtigt, kostenlos den im Vertrag ausgewiesenen Termin zu verschieben oder zu stornieren. 7. Haftung Der Auftraggeber versichert, dass bei Foto- und Videoproduktionen mitwirkende Personen, diese vorab ihre Einwilligung zur Veröffentlichung des Materials erteilt haben. Nachträgliche Reklamationen, insbesondere das Recht am eigenen Bild, entfällt. Der Fotograf versichert, keine Namen, Adressen oder andere Kontaktdaten der Personen bekannt zu machen. Der Fotograf haftet dafür, dass bei Nutzung lizenzierter Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzt werden. 8. Datenschutz Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden. 9. Schlussbestimmungen Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der https://www.fotoexperten24.de/. Fotograf Trendelburg by grafodesign Inhaberin Marie-Luise Zerfass-Reinhardt Zur alten Mühle 26 34388 Trendelburg Tel: +49 (0)5675 7210000
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fotograf Trendelburg by grafodesign INHALTSVERZEICHNIS: 1. Anwendungsbereich 2. Auftragsproduktionen 3. Nutzungsrechte 4. Lizenzierung von Stock-Fotos 5. Vergütung 6. Verhinderung 7. Haftung 8. Datenschutz 9. Schlussbestimmung 1. Anwendungsbereich Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. 2. Auftragsproduktionen Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Fotoaufnahmen bzw. Videoaufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Von den erstellten Fotoaufnahmen wählt der Fotograf alle verwendbaren Bilddaten aus und führt eine allgemeine Bildoptimierung durch. Er überlässt diese dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Von den erstellten Videoaufnahmen wählt der Fotograf die in Frage kommenden Videoclips nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch, fügt alle Videoclips mit dem Audio zu einem fertigen Video zusammen und überlässt das Video dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Die RAW-Fotodaten und originalen Videoclips verbleiben beim Fotografen und werden nicht ausgehändigt. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. Weitere Leistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Bildergalerien oder -drucke werden individuell vereinbart und stellen einen eigenständigen Auftrag dar. 3. Nutzungsrechte Der Fotograf räumt dem Auftraggeber soweit nichts anderes vereinbart, ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Foto- und Videoaufnahmen ein. Dieses Nutzungsrecht untersagt jegliche Veränderungen der Bildinhalte, auch die nachträgliche Nutzung von Presets, alle Formatveränderungen, außer der Fotograf sagt dies ausdrücklich zu. Veröffentlichungen sind von beiden Vertragsparteien möglich, unterliegen aber ausschließlich der nicht kommerziellen Nutzung. 4. Lizenzierung von Stock-Fotos Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos / Video ein. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Der Lizenznehmer erhält ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Fotograf als Urheber der lizenzierten Fotos mit Namen zu benennen. 5. Vergütung Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen um jede angefangene 15 Minuten. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet. 6. Verhinderung Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der Frist zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen oder einen Ersatztermin zu finden. CORONA-HINWEIS: Im Falle eines durch Pandemie wie Covid19 bedingtes Veranstanstaltungsverbotes, ist der Auftraggeber dazu berechtigt, kostenlos den im Vertrag ausgewiesenen Termin zu verschieben oder zu stornieren. 7. Haftung Der Auftraggeber versichert, dass bei Foto- und Videoproduktionen mitwirkende Personen, diese vorab ihre Einwilligung zur Veröffentlichung des Materials erteilt haben. Nachträgliche Reklamationen, insbesondere das Recht am eigenen Bild, entfällt. Der Fotograf versichert, keine Namen, Adressen oder andere Kontaktdaten der Personen bekannt zu machen. Der Fotograf haftet dafür, dass bei Nutzung lizenzierter Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzt werden. 8. Datenschutz Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden. 9. Schlussbestimmungen Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der https://www.fotoexperten24.de/. Fotograf Trendelburg by grafodesign Inhaberin Marie-Luise Zerfass-Reinhardt Zur alten Mühle 26 34388 Trendelburg Tel: +49 (0)5675 7210000